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   LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22   

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https://dejure.org/2023,38134
LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22 (https://dejure.org/2023,38134)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2023 - 310 O 126/22 (https://dejure.org/2023,38134)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2023 - 310 O 126/22 (https://dejure.org/2023,38134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22
    Daher ist im Rahmen der Ermittlung der fiktiven Lizenz ein weiterer Abschlag vorzunehmen, denn die Kammer darf mit der Schadensschätzung nur die Verletzungsfolgen abgelten, die durch die Verletzung deutschen Urheberrechts entstanden sind (vgl. EuGH GRUR 2014, 100, Rn. 45 - Pinckney/Mediatech; GRUR 2015, 296, Rn. 36 - Hejduk/EnergieAgentur).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22
    Es ist anerkannt, dass für die fehlende Urheberbenennung bei einer widerrechtlichen Nutzung von Fotografien eine weitere Entschädigung in Form eines Aufschlages auf die (fiktive) Lizenzgebühr zum Ausgleich eines für die fehlende Urheberbenennung verursachten Vermögensschadens verlangt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 13. September 2018 - I ZR 187/17, GRUR 2019, 292 (294) - Foto eines Sportwagens).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22
    Allerdings können die MFM-Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden, sondern sind unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände zu modifizieren, weil die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.01.2019 - 6 U 10/16 - Palast der Republik - Rn. 96 ff., juris).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2023 - 310 O 126/22
    Daher ist im Rahmen der Ermittlung der fiktiven Lizenz ein weiterer Abschlag vorzunehmen, denn die Kammer darf mit der Schadensschätzung nur die Verletzungsfolgen abgelten, die durch die Verletzung deutschen Urheberrechts entstanden sind (vgl. EuGH GRUR 2014, 100, Rn. 45 - Pinckney/Mediatech; GRUR 2015, 296, Rn. 36 - Hejduk/EnergieAgentur).
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